Privatärztliche Themensprechstunde
Beckenbodengesundheit

Ihr Beckenboden ist im Alltag unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt – je nach Lebensphase, Beruf, Sport und gesundheitlicher Situation. Beschwerden wie Harndrang, Urinverlust, Senkungsgefühl, wiederkehrende Blasenbeschwerden oder Schmerzen im Beckenbereich können verschiedene Ursachen haben und sollten individuell eingeordnet werden.

In unserer Themensprechstunde Beckenbodengesundheit nehmen wir uns Zeit für eine strukturierte ärztliche Abklärung. Wir besprechen, welche Beschwerden oder Fragestellungen bei Ihnen im Vordergrund stehen, welche Ursachen infrage kommen und welches weitere Vorgehen medizinisch sinnvoll ist. Die Behandlung richtet sich nach Befund, medizinischer Indikation und Ihren persönlichen Behandlungszielen.

Die auf dieser Seite dargestellten Termine sind privatärztliche Sprechstunden. Sie richten sich an privat Versicherte, Beihilfeberechtigte sowie an gesetzlich versicherte Patientinnen, die eine privatärztliche Beratung, Diagnostik oder Behandlung ausdrücklich als Selbstzahlerleistung wünschen.

Für gesetzlich versicherte Patientinnen gilt: Die Inanspruchnahme dieser privatärztlichen Sprechstunde ist freiwillig. Vor Beginn der Behandlung schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung über den privatärztlichen Leistungsumfang und informieren Sie in Textform über die voraussichtlichen Kosten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Abrechnung dieser privatärztlich vereinbarten Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt in dieser Sprechstunde nicht.

Medizinisch notwendige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben hiervon unberührt. Bestandspatientinnen unserer Praxis können Beckenbodenbeschwerden weiterhin im Rahmen der regulären vertragsärztlichen Versorgung ansprechen. Für Patientinnen anderer Praxen bleibt die dortige behandelnde Vertragsarztpraxis Ansprechpartnerin für die Regelversorgung und Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung.

GKV-Selbstzahler
PKV/ Beihilfe

Untersuchung „Beckenboden plus“

Differenzierte Erfassung Ihrer Beschwerden, unter anderem mit Hilfe des Deutschen Beckenboden-Fragebogens, eingehende klinische Untersuchung, Ultraschalluntersuchung des Beckenbodens und Besprechung eines individuellen Vorgehens nach Befund, medizinischer Indikation und Ihren Behandlungszielen.

Privathonorar nach GOÄ,
voraussichtlich etwa 115 – 250 €

  • strukturierte Beschwerdeerfassung mit Deutschem Beckenboden-Fragebogen
  • differenzierte Anamnese
  • differenzierte Beckenbodenuntersuchung
  • Ultraschalluntersuchung des Beckenbodens
  • ggf. Biofeedback
  • ggf. Pessaranpassung oder Hilfsmittelprobe, soweit medizinisch geeignet
  • optional: Planung einer anschließenden EMSELLA®-Behandlung als separater Termin, falls medizinisch sinnvoll
  • Zeitansatz ca. 20–30 Minuten

Privatärztlichen Termin buchen

Hinweis für gesetzlich Versicherte: Diese Untersuchung ist in dieser Sprechstunde eine privatärztliche Selbstzahlerleistung auf ausdrücklichen Wunsch. Sie wird nach GOÄ abgerechnet und nicht über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Ob eine Erstattung durch eine private Zusatzversicherung oder einen anderen Kostenträger möglich ist, klären Sie bitte vorab mit diesem. Ihre Zahlungspflicht gegenüber der Praxis besteht unabhängig von einer Erstattung.

Premium-Untersuchung „Beckenboden-Booster“

Umfassendere Diagnostik und Therapieplanung, einschließlich Beurteilung bestimmter Beckenbodenstrukturen mittels 3D-Ultraschalluntersuchung, fachärztlicher Beratung und Planung des weiteren Vorgehens.

Privathonorar nach GOÄ,
voraussichtlich etwa 300 – 450 €,
meist ca. 350 €

  • Leistungsumfang wie „Beckenboden plus“, zusätzlich
  • Beurteilung bestimmter Beckenbodenstrukturen im 3D-Ultraschall
  • ggf. Darstellung einer Levator-Avulsion
  • mehrstufige Therapieplanung
  • ggf. erste therapeutische Schritte im Termin, zum Beispiel Anleitung, Hilfsmittel- oder Pessarprobe – abhängig von Befund und Eignung
  • Zeitansatz ca. 30–45 Minuten
  • fachärztliches Follow-up, falls medizinisch sinnvoll

Privatärztlichen Termin buchen

Hinweis für gesetzlich Versicherte: Diese Untersuchung ist in dieser Sprechstunde eine privatärztliche Selbstzahlerleistung auf ausdrücklichen Wunsch. Sie wird nach GOÄ abgerechnet und nicht über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Ob eine Erstattung durch eine private Zusatzversicherung oder einen anderen Kostenträger möglich ist, klären Sie bitte vorab mit diesem. Ihre Zahlungspflicht gegenüber der Praxis besteht unabhängig von einer Erstattung.

Für einzelne besonders aufwändige oder in der GOÄ nicht eigenständig abgebildete Leistungsbestandteile (hier: die 3D-Sonographie des Beckenbodens) kann eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ erforderlich sein.

Untersuchung
„Beckenboden plus“

Differenzierte Erfassung Ihrer Beschwerden, auch mit Hilfe des Deutschen Beckenboden-Fragebogens, eingehende klinische Untersuchung, Ultraschalluntersuchung des Beckenbodens und Besprechung eines individuellen Vorgehens nach Befund, medizinischer Indikation und Ihren Behandlungszielen.

Reguläre Privatabrechnung

  • Beckenboden-Anamnese
  • Deutscher Beckenbodenfragebogen (strukturierte Erfassung samt Score)
  • Differenzierte Anamnese
  • Differenzierte Beckenbodenuntersuchung
  • Ultraschalluntersuchung Beckenboden
  • Ggf. Biofeedback
  • In geeigneten Fällen: Pessaranpassung oder Hilfsmittelprobe, ggf. durch geschultes Praxispersonal nach ärztlicher Festlegung
  • Optional: Planung einer anschließenden EMSELLA-Behandlung, falls medizinisch sinnvoll
  • Zeitansatz ca. 20-30 Minuten

Sind Sie interessiert?

Die Abrechnung erfolgt privatärztlich nach GOÄ. Die Erstattung durch private Krankenversicherung oder Beihilfe hängt vom jeweiligen Tarif, den Beihilfevorschriften und dem konkreten Leistungsumfang ab. Eine vollständige Erstattung kann nicht zugesichert werden.

Premium-Untersuchung „Beckenboden-Booster“

Umfassendere Diagnostik und Therapieplanung einschließlich Beurteilung bestimmter Beckenbodenstrukturen mittels 3D-Ultraschalluntersuchung, fachärztlicher Beratung und Planung des weiteren Vorgehens.

Honorarvereinbarung
§ 2 GOÄ erforderlich

  • wie „Beckenboden plus“ zusätzlich
  • systematische Beurteilung bestimmter Beckenbodenstrukturen
  • ggf. 3D-Darstellung einer Levator-Avulsion, soweit medizinisch relevant
  • mehrstufige Therapieplanung
  • ggf. erste therapeutische Schritte im Termin, zum Beispiel Anleitung, Hilfsmittel- oder Pessarprobe – abhängig von Befund und Eignung
  • Zeitansatz ca. 30–45 Minuten
  • fachärztliches Follow-up, falls medizinisch sinnvoll

Sind Sie interessiert?

Für diese Untersuchung ist eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ erforderlich. Die Erstattung durch private Krankenversicherung oder Beihilfe hängt vom jeweiligen Tarif, den Beihilfevorschriften und dem konkreten Leistungsumfang ab. Eine vollständige Erstattung kann nicht zugesichert werden.

Mehr Infos gewünscht?

Unsere Behandlungsmethoden

Häufige Fragen

Welche Untersuchung benötige ich?

Klare Antwort: Das hängt davon ab.

Wenn Sie eine vertiefende privatärztliche Beratung, eine umfassendere Diagnostik oder eine weitere fachärztliche Einschätzung ausdrücklich wünschen, können „Beckenboden plus“ oder die Premium-Untersuchung in Betracht kommen. Welche Terminart sinnvoll ist, hängt von Ihren Beschwerden, Vorbefunden und Behandlungszielen ab.

Im Termin können vorhandene Vorbefunde eingeordnet und mögliche nächste Schritte besprochen werden.

Warum erhalte ich vor dem Termin Fragebögen zugesandt?

Wir möchten uns im Termin ganz auf Sie und Ihre Sorgen und Beschwerden konzentrieren können. Notwendige Voraussetzungen für die Behandlung wie die Einwilligung in unsere Praxisabläufe, ggf. notwendige Behandlungs- oder Wahlleistungsverträge, aber auch Fragebögen zur Erfassung Ihrer Beschwerden übersenden wir Ihnen bereits vor dem Termin per Idana.

Sobald Sie die Idana-Fragebögen ausgefüllt haben, werden diese automatisiert in Ihre Krankenakte übertragen. Im besten Falle liegen Ihre Antworten also bereits zum Behandlungsbeginn vor. Wir können uns so gezielt auf Ihre Behandlung vorbereiten. Gleichzeitig sparen wir im Termin die Zeit für Bürokratie ein und können die Terminzeit möglichst gut für Beratung, Untersuchung und Planung nutzen.

Warum sind die Wartezeiten so lang?

Eine differenzierte Beratung, Untersuchung und Therapieplanung erfordern Zeit. Gerade die Beurteilung von Beckenbodenstrukturen im Ultraschall und die Anpassung von Hilfsmitteln wie Pessaren benötigen eine gute Vorbereitung und ein individuelles Vorgehen.

Deshalb bieten wir nur eine begrenzte Zahl von Terminen in dieser Themensprechstunde an. So können wir die vereinbarte Terminzeit sorgfältig planen und Wartezeiten in der Praxis möglichst gering halten.

Führt die Behandlung in der Beckenbodensprechstunde automatisch zur Aufnahme in die Praxis?

Nein.

Die privatärztliche Themensprechstunde Beckenbodengesundheit ist ein eigenständiges Beratungs- und Untersuchungsangebot und begründet keine Aufnahme in die laufende allgemeine gynäkologische Betreuung unserer Praxis.

Gesetzlich versicherte Patientinnen, die nicht bereits Bestandspatientinnen unserer Praxis sind, nehmen diesen Termin auf eigenen Wunsch als privatärztliche Selbstzahlerleistung in Anspruch. Die weitere Regelversorgung und Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben bei der jeweils behandelnden Vertragsarztpraxis.

Verordnungen im Rahmen dieser privatärztlichen Sprechstunde erfolgen nicht auf Muster 16 („Kassenrezept“).

Aus welchem Grund übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht?

Für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gilt insbesondere das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V. Kassenärztliche Leistungen müssen demnach wirtschaftlich, ausreichend und zweckmäßig sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Gesetzlich versicherte Patientinnen können diese privatärztliche Themensprechstunde auf ausdrücklichen Wunsch als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen. Vor Beginn der Behandlung vereinbaren wir den privatärztlichen Leistungsumfang schriftlich und informieren Sie in Textform über die voraussichtlichen Kosten.

Die Wahlleistung wird nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet — bei Leistungen ohne GOÄ-Entsprechung (z. B. 3D-Sonografie des Beckenbodens) im Rahmen einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ. Eine Abrechnung dieser privatärztlich vereinbarten Leistung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt durch unsere Praxis nicht.

Ob im Einzelfall eine Erstattung durch einen Kostenträger möglich ist, klären Sie bitte vorab mit diesem. Ihre Zahlungspflicht gegenüber der Praxis besteht unabhängig von einer Erstattung. Die Rechnung wird der Patientin durch die Praxis ausgestellt und ist unmittelbar nach der Behandlung zu begleichen; Ratenzahlung ist im Einzelfall möglich.

Aus welchem Grund übernimmt meine private Krankenversicherung die Kosten nicht (vollständig)?

Die Leistungen im Rahmen unserer Themensprechstunden beinhalten Bestandteile wie beispielsweise die 3D-Untersuchung des Beckenbodens, für die es bisher keine Entsprechung in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt. Auch die Analogziffern der Bundesärztekammer sehen eine 3D-Sonographie beispielsweise bei Fehlbildungen ungeborener Kinder, nicht aber bei der Untersuchung des Beckenbodens vor. Die 3D-Ultraschalluntersuchung kann im Einzelfall zur Beurteilung bestimmter Beckenbodenstrukturen, etwa bei Verdacht auf eine Levator-Avulsion, beitragen. Wenn Sie diese Leistung in Anspruch nehmen, muss diese daher im Rahmen einer sogenannten abweichenden Vereinbarung nach § 2 GOÄ (sogenannte Abdingung) durchgeführt werden.

Auf die gleiche Weise werden sehr komplexe oder sehr zeitaufwändige Untersuchungen mit erhöhten Steigerungsfaktoren (bis zu 3,5-fach) oder auch darüber hinaus (mit Abdingung) abgerechnet.

Die genannte Preisspanne ergibt sich aus dem im Einzelfall unterschiedlichen Untersuchungs- und Beratungsumfang sowie dem nach GOÄ zu bemessenden Steigerungsfaktor. Den konkreten Umfang und die voraussichtlichen Kosten vereinbaren wir vor Behandlungsbeginn schriftlich mit Ihnen.

Die Versicherungsbedingungen sind höchst individuell und umfassen je nach abgeschlossenem Umfang meist die „notwendige“ Behandlung. Schon in der Übernahme von Kosten bei Steigerungsfaktoren jenseits des 2,3-fachen Satzes gibt es aber sehr unterschiedliche Vertragsinhalte.

Sollte Ihr Kostenträger eine Erstattung ganz oder teilweise ablehnen, unterstützen wir Sie auf Wunsch mit einer ergänzenden fachlichen Begründung der erbrachten Leistung. Über Art und Umfang einer Erstattung entscheidet allein Ihr Kostenträger; eine bestimmte Erstattung können wir nicht zusichern.

Erhalten gesetzlich Versicherte alle medizinisch notwendigen Leistungen weiterhin als Kassenleistung?

Ja.

Medizinisch notwendige Leistungen im Sinne des § 12 SGB V werden bei gesetzlich versicherten Bestandspatientinnen selbstverständlich zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht — unabhängig davon, ob die Patientin zusätzlich eine privatärztliche Wahlleistung in Anspruch nimmt.

Eine private Abrechnung kommt nur für Leistungen in Betracht, die ausdrücklich privatärztlich vereinbart werden oder nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind.

Was bedeutet „Zweitmeinung“ in unserer Privatsprechstunde?

Mit „Zweitmeinung“ bezeichnen wir hier Ihren Wunsch nach einer weiteren fachärztlichen Einschätzung Ihrer Beschwerden, bereits erhobener Befunde oder bisheriger Behandlungsempfehlungen.

Dieses Angebot ist eine privatärztliche Beratung in unserer Beckenbodensprechstunde. Es handelt sich nicht um das besondere gesetzliche Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V, das für bestimmte planbare Eingriffe vorgesehen ist.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, nehmen Sie die privatärztliche Beckenbodensprechstunde auf eigenen Wunsch als Selbstzahlerleistung in Anspruch. Vor Beginn der Behandlung vereinbaren wir mit Ihnen schriftlich den vorgesehenen Leistungsumfang und informieren Sie in Textform über die voraussichtlichen Kosten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Ob und in welchem Umfang eine Krankenkasse, Beihilfestelle oder private Zusatzversicherung die Kosten erstattet, klären Sie bitte vorab mit dem jeweiligen Kostenträger. Ihre Zahlungspflicht gegenüber der Praxis besteht unabhängig von einer Erstattung.

Die privatärztliche Zweitmeinung begründet keine Aufnahme in unsere allgemeine Kassensprechstunde. Die medizinisch notwendige Akut- und Regelversorgung sowie Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben bei Ihrer behandelnden Vertragsarztpraxis.